Mitmachen
Sie interessieren sich für den Umgang mit moderner Technik, arbeiten gerne im Team und möchten anderen Menschen helfen?
Dann sind Sie bei uns genau richtig!
In das THW kann aufgenommen werden, wer:
- das 17. Lebensjahr vollendet und
- das 60. Lebensjahr noch nicht überschritten hat,
- die erforderliche Tauglichkeit besitzt,
- den ständigen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland hat,
- für den Dienst im THW zur Verfügung steht,
- nicht von einer anderen Katastrophenschutzorganisation unehrenhaft entlassen worden ist,
- sich zum demokratischen Rechtsstaat bekennt,
- nicht zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr oder darüber rechtskräftig verurteilt wurde, es sei denn, die Vollstreckung der Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt,
- nicht nach §13 des Bundeswahlgesetzes vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.
Zu Ihren Pflichten gehört u.a. auch, dass Sie:
- sich über die für Sie maßgeblichen Diensttermine informieren,
- regelmäßig und pünktlich am Dienst teilnehmen,
- die Dienst-, Ausbildungs- und Unfallverhütungsvorschriften beachten,
- den dienstlichen Weisungen nachkommen,
- die Richtlinien für die Beurlaubung und Dienstbefreiung genau befolgen,
- die Ausstattung und Einrichtung sorgfältig und nur zu dienstlichen Zwecke verwenden,
- sich in die Helfergemeinschaft einfügen, sich kameradschaftlich verhalten und das Ansehen des THW in der Öffentlichkeit nicht schädigen,
- jede Veränderung in Ihren persönlichen Daten (z. B. Anschriften- oder Erreichbarkeitenänderung, Familienstandsänderung, Arbeitgeberwechsel usw.) dem THW unverzüglich anzeigen.
THW-Jugendgruppe
Für interessierte Mädchen und Jungen im Alter zwischen 10 und 17 Jahren besteht die Möglichkeit zur Mitwirkung in einer THW-Jugendgruppe. Die Nachwuchsorganisation des THW hat sich zur Aufgabe gemacht, Jugendliche in spielerischer Form an die Technik des THW heranzuführen und bietet jede Menge interessantes Freizeitprogramm.